Medienvielfalt und neue digitale Formate

Vom Rundfunkmonopol zu privaten und freien Radios und Podcasts

Der Wunsch nach Zulassung privater Radiosender wird in den 1990er Jahren immer lauter. Schon ab Mitte der 1980 Jahre gibt es in Form von Piratensendern Versuche, das staatliche Rundfunkmonopol zu unterlaufen. Diese Sender, zumeist verbunden mit einer sozialen und politischen Botschaft, sind nach dem Rund­funk­gesetz illegal, meist lokal begrenzt und von kurzer Dauer, da sie immer wieder aufgelöst werden. Um der Verfolgung durch die Rund­funk­behörde zu entgehen, senden einige dieser Piraten­sender aus dem benachbarten Ausland.

Die gesetzliche Regelung des Rundfunks in Österreich landet vor dem Euro­päischen Gerichts­hof für Menschen­rechte in Straßburg, da Öster­reich mit seinem Rund­funk­gesetz gegen Artikel 10 der Europäischen Menschen­rechts­konvention, dem Recht auf freie Meinungs­äußerung, ver­stößt. 1993 hebt ein neues Regional­radiogesetz das ORF-Monopol dann teilweise auf, 1998 starten rund ein Dutzend Privat­sender und 2001 werden bundes­weite Privat­sender ermöglicht. Die neuen gesetz­lichen Grundlagen erweitern die Möglich­keiten der aktiven Gestaltung von unter­schiedlichsten Radio­programmen durch zahlreiche neue Radio­macher_innen.

Neue technische Möglichkeiten, vor allem die flächen­deckende Ver­breitung von Smart­phones, begünstigen ein Format, das dem Radio Konkurrenz macht: Pod­casts. Jede_r kann nun mit einfachen Mitteln Sendungen produzieren, die sich hinsichtlich ihrer Gestaltung oft an klassischen Radiosendungen orientieren. Mit Podcasts, Radiotheken und Live-Radio im Internet verschwimmen aktuell die zuvor abge­grenzten Genres – und es bleibt spannend, wohin sich Radio in den nächsten 100 Jahren entwickeln wird.

Podcast-Förderung soll zu Belebung der heimischen Medienlandschaft beitragen
Österreichisches Parlament, 2024