Der Wunsch nach Zulassung privater Radiosender wird in den 1990er Jahren immer lauter. Schon ab Mitte der 1980 Jahre gibt es in Form von Piratensendern Versuche, das staatliche Rundfunkmonopol zu unterlaufen. Diese Sender, zumeist verbunden mit einer sozialen und politischen Botschaft, sind nach dem Rundfunkgesetz illegal, meist lokal begrenzt und von kurzer Dauer, da sie immer wieder aufgelöst werden. Um der Verfolgung durch die Rundfunkbehörde zu entgehen, senden einige dieser Piratensender aus dem benachbarten Ausland.
Die gesetzliche Regelung des Rundfunks in Österreich landet vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, da Österreich mit seinem Rundfunkgesetz gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf freie Meinungsäußerung, verstößt. 1993 hebt ein neues Regionalradiogesetz das ORF-Monopol dann teilweise auf, 1998 starten rund ein Dutzend Privatsender und 2001 werden bundesweite Privatsender ermöglicht. Die neuen gesetzlichen Grundlagen erweitern die Möglichkeiten der aktiven Gestaltung von unterschiedlichsten Radioprogrammen durch zahlreiche neue Radiomacher_innen.
Neue technische Möglichkeiten, vor allem die flächendeckende Verbreitung von Smartphones, begünstigen ein Format, das dem Radio Konkurrenz macht: Podcasts. Jede_r kann nun mit einfachen Mitteln Sendungen produzieren, die sich hinsichtlich ihrer Gestaltung oft an klassischen Radiosendungen orientieren. Mit Podcasts, Radiotheken und Live-Radio im Internet verschwimmen aktuell die zuvor abgegrenzten Genres – und es bleibt spannend, wohin sich Radio in den nächsten 100 Jahren entwickeln wird.