In den Jahrzehnten nach Wiedererlangen der staatlichen Souveränität Österreichs mit dem Staatsvertrag von 1955 galt der darin geltende Artikel 4, das Anschlussverbot an Deutschland („Österreich … wird keine wie immer geartete politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland eingehen.“), als Hindernis eines Beitritts Österreichs zur EWG. Insbesondere die Sowjetunion vertrat aufgrund dieser Bestimmung den Standpunkt, dass eine Mitgliedschaft Österreichs in der EWG unmöglich sei.
Nach dem Zerfall der Sowjetunion und des Ostblocks ab 1989 änderte sich die Situation für Österreich und während der Koalitionsregierung zwischen SPÖ und ÖVP beschloss der Nationalrat, die Regierung aufzufordern, die Mitgliedschaft bei der EG zu beantragen, was am 17. Juli 1989 offiziell geschah.
Am 1. Februar 1993 begannen die Beitrittsverhandlungen, die im März 1994 erfolgreich abgeschlossen wurden. Die notwendige Volksabstimmung über den Beitritt zur EU am 12. Juni 1994 brachte ein Ergebnis mit 66,6 % Zustimmung. Am 24. Juni 1994 wurde beim Europäischen Rat in Korfu der Beitrittsvertrag unterzeichnet. Nach Ratifizierung des Beitrittsvertrags durch National- und Bundesrat im November 1994 war Österreich mit 1. Jänner 1995 Mitglied der Europäischen Union. Gleichzeitig traten auch Finnland und Schweden der EU bei, die Zahl der EU-Mitgliedsländer stieg bei dieser sogenannten EFTA-Erweiterung von 12 auf 15.