Radio und Proporz – Politische Einflussnahme in der 2. Republik

Mit Abzug der Besatzungsmächte 1955 werden die Rundfunksender endgültig der österreichischen Verwaltung übertragen und ab 1957 dem Bundeskanzleramt unterstellt.

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Das Traummännlein

Freies Radio?

Mit Abzug der Besatzungsmächte 1955 werden die Rundfunksender endgültig der öster­reichischen Verwaltung übertragen und ab 1957 dem Bundes­kanzleramt unter­stellt. 1958 wird die Österreichische Rundfunk Ges.m.b.H gegründet. Der Vor­stand – bestehend aus dem Programm­direktor des Hörfunks, dem technischen Direktor und dem Programm­direktor des Fernsehens – steht unter direkter Einflussnahme der beiden großen politischen Parteien ÖVP und SPÖ. Postenvergabe und Programm unter­liegen dem sogenannten Proporzsystem, das eine gleichmäßige Einflussnahme der Parteien sichert. Der Hörfunk gilt als von der ÖVP dominiert, während das 1957 eingef­ührte Fernsehen der SPÖ zugerechnet wird.

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Interview in Washington mit Staatssekretär Bruno Kreisky

aus der Sendung: Blick in die Welt, 1957

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Eröffnung des neuen Senders in Linz

Rudolf Henz, 1959

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Wir blenden auf, wir blenden ein

Patriotische Gespräche mit Heinz Fischer-Karwin

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Wer ist der Täter?

Das Funk-Kriminalrätsel

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Das Traummännlein

Kindersendung

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Regierungserklärung der Regierung Gorbach

Aus der Sendereihe „Aus dem Parlament“

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Parlament, Regierungserklärung Gorbach ©
Regierungserklärung Gorbach
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Rendezvous mit Kritikern

Ein friedliches Streitgespräch über die Radiohörerbefragung zum Programm

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Pro und Contra – Unser Filmgespräch

Filmmagazin

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Reformbestrebungen

Das Radio ist, trotz Einführung des Fernsehens, noch immer das Leitmedium des Landes mit 1961 rund 2 Millionen Rund­funk­teilnehmer_innen. Die parteipolitische Be­ein­flussung sorgt zunehmend für Kritik und führt 1964, initiiert von Tages­zeitungen, zum Rundfunk­volks­begehren. Eine entsprechende Gesetzes­vorlage findet im Parlament vorerst keine Mehrheit und so kommt es erst 1967 zu einem neuen Rundfunk­gesetz, das den Einfluss der Parteien zurückdrängen und einen unabhängigen Rundfunk sichern soll. Erster General­intendant nach dem neuen Rundfunkgesetz wird Gerd Bacher. 1967 werden – an Stelle von bisher zwei Sender drei eingeführt, die in dieser Struktur bis heute weitgehend aktuell sind: Ö1 mit einem Kultur­schwerpunkt, ÖR (Regional­programme je nach Bundesland) und Ö3 für eine jüngere Zielgruppe. Mit dieser Reform und einem damit verbundenen attraktive­ren Programm kann die Zahl der Rundfunk­teilnehmer_innen weiter gesteigert werden – wobei Rundfunk­teil­nehmer_innen und Hörer_innen nicht zwingend deckungs­gleich sind und man immer wieder mit Kampagnen gegen das sogenannte „Schwarzhören“ vorgeht.

Rundfunkvolksbegehren 1964 ©
Rundfunkvolksbegehren 1964
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Das Rundfunk-Volksbegehren 1964

Diskussionsveranstaltung mit Hugo Portisch, 1987

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Aus dem Parlament – Nationalratsdebatte über das Rundfunkgesetz

20. Sitzung des Nationalrates

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Interview mit Oskar Kokoschka über seine Ausstellung in New York

Aufnahme des „United States Information Service“

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Hallo Teenager

Jugendsendung, 1965

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Was meinen Sie, Herr Farkas?

Der heiße Draht zum scharfen Witz

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Übertragung des Herrenslalom

Olympische Winterspiele 1968

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Der Watschenmann

Die satirische Sonntagmorgensendung

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