Das Radio ist, trotz Einführung des Fernsehens, noch immer das Leitmedium des Landes mit 1961 rund 2 Millionen Rundfunkteilnehmer_innen. Die parteipolitische Beeinflussung sorgt zunehmend für Kritik und führt 1964, initiiert von Tageszeitungen, zum Rundfunkvolksbegehren. Eine entsprechende Gesetzesvorlage findet im Parlament vorerst keine Mehrheit und so kommt es erst 1967 zu einem neuen Rundfunkgesetz, das den Einfluss der Parteien zurückdrängen und einen unabhängigen Rundfunk sichern soll. Erster Generalintendant nach dem neuen Rundfunkgesetz wird Gerd Bacher. 1967 werden – an Stelle von bisher zwei Sender drei eingeführt, die in dieser Struktur bis heute weitgehend aktuell sind: Ö1 mit einem Kulturschwerpunkt, ÖR (Regionalprogramme je nach Bundesland) und Ö3 für eine jüngere Zielgruppe. Mit dieser Reform und einem damit verbundenen attraktiveren Programm kann die Zahl der Rundfunkteilnehmer_innen weiter gesteigert werden – wobei Rundfunkteilnehmer_innen und Hörer_innen nicht zwingend deckungsgleich sind und man immer wieder mit Kampagnen gegen das sogenannte „Schwarzhören“ vorgeht.