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Nach 1945 war Österreich ein Land der Täter und der Opfer des NS-Regimes. Auf österreichischem Boden wurden zwischen 1938 und 1945 rund 197 000 Menschen ins Konzentrationslager Mauthausen und seine 49 Nebenlager eingewiesen, rund 100 000 von ihnen wurden dort bis zur Befreiung durch die US-Armee am 5. Mai 1945 ermordet. Dem Rassenwahn fielen bis Kriegsende rund 75 000 Österreicher/innen in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten zum Opfer. Rund 30 000 als "lebensunwert" klassifizierte Menschen kamen vor allem auf Schloss Hartheim (Oberösterreich) im Rahmen des Euthanasieprogramms des NS-Staates ums Leben.
Unmittelbar nach Kriegsende wurden große Teile der Täter/innen der Gerichtsbarkeit zugeführt, wobei nach einer anfänglich intensiven Phase die Strafverfolgung im Laufe der Zeit nachließ: Mit den ersten Amnestien 1948 war z. B. die strafrechtliche Verfolgung der NS-Euthanasie zu einem guten Teil abgeschlossen.
Bericht von der Räumung eines Konzentrationslagers
Die gerichtliche Verfolgung der Täter/innen war eine Sache, der Versuch einer "Wiedergutmachung" eine andere. Die Opferfürsorgegesetze ab 1945, denen in den folgenden Jahren zahlreiche Novellen folgten, sollten eine Form der finanziellen Entschädigung gewährleisten. Innerhalb der vom Gesetz anerkannten Opfergruppen stellten jene, die aufgrund ihrer Abstammung verfolgt waren, die weitaus größte Gruppe dar, gefolgt von den politischen Gegnern des NS-Regimes. Für Antragsteller/innen und ihre Hinterbliebenen bedeuteten die bürokratischen Hürden jedoch oftmals unüberwindbare Hindernisse: So wurde z. B. in der Anspruchsberechtigung zwischen aktiven Widerstandskämpfer/innen und passiven Verfolgungsopfern unterschieden, einige Opfergruppen blieben prinzipiell von Entschädigungen ausgeschlossen (unter anderem "Asoziale" oder Homosexuelle).
Kommentar von Gerhard Jagschitz
Was den Opfern nach 1945 fehlte, war auch Öffentlichkeit: Aus Gleichgültigkeit oder Scham wurden die Ereignisse kaum im öffentlichen Bewusstsein artikuliert und auch viele der Betroffenen zogen es vor, zu schweigen.
Viktor Frankl