KZ-Opfer

Nach 1945 war Österreich ein Land der Täter und der Opfer des NS-Regimes. Auf österreichischem Boden wurden zwischen 1938 und 1945 rund 197 000 Menschen ins Konzentrationslager Mauthausen und seine 49 Nebenlager eingewiesen, rund 100 000 von ihnen wurden dort bis zur Befreiung durch die US-Armee am 5. Mai 1945 ermordet. Dem Rassenwahn fielen bis Kriegsende rund 75 000 Österreicher/innen in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten zum Opfer. Rund 30 000 als "lebensunwert" klassifizierte Menschen kamen vor allem auf Schloss Hartheim (Oberösterreich) im Rahmen des Euthanasieprogramms des NS-Staates ums Leben.

Unmittelbar nach Kriegsende wurden große Teile der Täter/innen der Gerichtsbarkeit zugeführt, wobei nach einer anfänglich intensiven Phase die Strafverfolgung im Laufe der Zeit nachließ: Mit den ersten Amnestien 1948 war z. B. die strafrechtliche Verfolgung der NS-Euthanasie zu einem guten Teil abgeschlossen.

Frauen und Kinder sprechen mit einem US-Soldaten. Unterhaltung durch den Stacheldrahtzaun des Konzentrationslagers ©
Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen durch US-Truppen
Moosiger Waldweg in einem Wald im Waldviertel. Sonne wirft den Schatten der Baumstämme auf den Weg. ©
Wald
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Todesmärsche

Bericht von der Räumung eines Konzentrationslagers

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Die gerichtliche Verfolgung der Täter/innen war eine Sache, der Versuch einer "Wiedergutmachung" eine andere. Die Opferfür­sorge­gesetze ab 1945, denen in den folgenden Jahren zahlreiche Novellen folgten, sollten eine Form der finanziellen Entschädigung gewähr­leisten. Innerhalb der vom Gesetz anerkannten Opfer­gruppen stellten jene, die aufgrund ihrer Abstammung verfolgt waren, die weitaus größte Gruppe dar, gefolgt von den politischen Gegnern des NS-Regimes. Für Antragsteller/innen und ihre Hinter­­bliebenen bedeuteten die bürokratischen Hürden jedoch oftmals unüberwindbare Hindernisse: So wurde z. B. in der Anspruchs­berechtigung zwischen aktiven Widerstandskämpfer/innen und passiven Verfolgungs­opfern unter­schieden, einige Opfergruppen blieben prinzipiell von Ent­schädigungen ausgeschlossen (unter anderem "Asoziale" oder Homosexuelle).

 

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KZ-Opfer

Kommentar von Gerhard Jagschitz

Was den Opfern nach 1945 fehlte, war auch Öffentlichkeit: Aus Gleichgültigkeit oder Scham wurden die Ereignisse kaum im öffentlichen Bewusstsein artikuliert und auch viele der Betroffenen zogen es vor, zu schweigen.

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Kollektivschuld?

Viktor Frankl

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Waldviertel

Erschossen und verscharrt

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Jubelde KZ-Häftlinge umringen einen US-Panzer. Im Hintergrund das Lagertor mit einem großen Transparent mit spanischen Schriftzug. ©
Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen
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Wissen, Ablenkung,...

Viktor Matejka

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Auch übers KZ

Rosa Jochmann zur Wahl 1945

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Daheim und doch nicht zu Hause

Rückkehr aus Auschwitz