- Nachkriegswirtschaft
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"... und dass bei der endgültigen Regelung unvermeidlich sein eigener Beitrag zu seiner Befreiung berücksichtigt werden wird." (Moskauer Deklaration, 1943).
Der Widerstand wurde nach 1945 zu einem guten Teil aus diesem Blickwinkel der Moskauer Deklaration gesehen, die ihm eine explizit angesprochene Rolle bei der Wiedererstehung eines freien und unabhängigen Österreichs zugewiesen hatte und auf die man sich von politischer Seite gerne berief. Doch im Bewusstsein der Bevölkerung spielte der Widerstand praktisch keine Rolle. Widerstand war in Österreich keine gesellschaftlich verankerte oder militärisch relevante Komponente, sondern heroische Einzelleistung, die über 25 000 Menschen mit ihrem Leben bezahlten (darunter nicht nur Widerstandskämpfer/innen im eigentlichen Sinn, sondern auch Regimegegner/innen unterschiedlichster Ausprägung; vor allem in den letzten Kriegsmonaten genügten geringfügige Abweichungen von der politischen "Norm", um verhaftet oder zum Tod verurteilt zu werden).
Auch nach 1945 konnte sich der überwiegende Teil der Bevölkerung, der glaubte, seine Pflicht erfüllt zu haben, nur schwer mit der Idee des Widerstands identifizieren. Dazu kam, dass die Widerstandsbewegung selbst in sich tief gespalten war, ein Zusammenschluss über Partei- und Ideologiegrenzen hinweg in Österreich nicht existent war, und dies auch bei der historischen Aufarbeitung relevant war. Die zahlen- und opfermäßig stärkste Gruppe des Widerstandes waren die Kommunist/innen – mit der politischen Isolierung der Partei in der Zweiten Republik geriet auch dieser Aspekt zunehmend in Vergessenheit. Aus dem konservativen Widerstand entwickelte sich ein loser Zusammenschluss: O5 (für OE = Österreich), der bis in Militärkreise hineinreichte und Kontakt zu den Alliierten aufnahm, ein militärischer Aufstandsversuch in den letzten Kriegstagen in Wien scheiterte durch Verrat.
Denunziation war auch jener Tatbestand, der nach 1945 in rund 20 Prozent der Volksgerichtshofverfahren gegen NS-Täter/innen zu einem Schuldspruch führte. Mit dem Opferfürsorgegesetz unternahm man den Versuch einer Wiedergutmachung an den Opfern und ihren Familien. Ein halbherziger Versuch, waren doch ehemalige Angehörige der deutschen Wehrmacht lange Zeit sozialrechtlich besser gestellt als jene Menschen, die der NS-Herrschaft widerstanden haben.
Leben wurden gerettet