- Nachkriegswirtschaft
- Marshallplan und Westintegration
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Mit dem Ende des Krieges und des NS-Regimes stand man auch in Österreich vor der Frage des Umgangs mit Täter/innen und Mitläufer/innen des NS-Regimes. Von Beginn an zeigte sich, dass der Umgang mit der unmittelbaren Vergangenheit geprägt war von einem vorsichtigen Lavieren zwischen verschiedenen Interessen, was einer konsequenten Aufarbeitung im Weg stand. Schon die Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 definierte Österreich als Opfer Hitler-Deutschlands (hier konnte man sich auf die Moskauer Deklaration von 1943 berufen, in der die Alliierten festhielten, dass Österreich als erstes Land der Aggression Hitler-Deutschlands zum Opfer fiel, und das Wiedererstehen eines freien und unabhängigen Österreichs forderten), ein Bild, das mit identitätsstiftend für die Zweite Republik wurde.
Mit dem NSDAP-Verbotsgesetz im Mai 1945, dem Kriegsverbrechergesetz im Juni 1945 und dem Nationalsozialistengesetz 1948 (Amnestie der als "minderbelastet" qualifizierten Nationalsozialist/innen) legte man die juristischen Grundlagen einer gerichtlichen Verfolgung von NS-Täter/innen. Nach Kriegsende liefen die Entnazifizierungsverfahren der Besatzungsmächte (hier besonders in der amerikanischen Zone) und der österreichischen Regierung nebeneinander. In dieser ersten Phase der Entnazifizierung, in der über eine halbe Million Österreicher/innen als registrierte Nationalsozialist/innen erfasst wurden, über 170 000 – zumindest kurzfristig – aus ihren Funktionen (vor allem im Öffentlichen Dienst) entlassen wurden, über 130 000 Fälle (43 Todesurteile) gerichtlich verfolgt und verhandelt wurden, kam es zum Versuch, die Spuren der NS-Vergangenheit zu tilgen.
Druck auf die Nicht-Parteimitglieder
Glaube an den Sieg
Registrierung aber keine Rache
Auch die – vor allem westlichen – Alliierten trugen zur Entnazifizierung bei: Internierungslager für NS-Funktionäre auf österreichischem Boden (Glasenbach, Wolfsberg, Schwaz) und natürlich die Nürnberger Prozesse, die u. a. Todesurteile für die österreichischen Kriegsverbrecher Seyß-Inquart und Kaltenbrunner brachten. Für die Masse der österreichischen Bevölkerung stellte sich persönlich eher die Frage des Mitläufertums, als die der unmittelbaren Täterschaft.
Die Auseinandersetzung mit der jüngsten Vergangenheit trat aber rasch hinter die materiellen Sorgen der Nachkriegszeit zurück. Nicht übersehen werden darf bei der rückblickenden Beurteilung aber auch, ein wie sensibles und emotionsgeladenes Thema die Entnazifizierung in den Nachkriegsjahren war – schon allein aus der Tatsache, dass auch nach 1945 noch Elemente nationalsozialistischen Denkens vorhanden waren und man besonders hier vor der Aufgabe stand, nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung nachhaltig in ein demokratisches System zu integrieren.
Statement aus dem Lager der US-Amerikaner
Bestätigungen, dass sie keine Nazis waren!
Wehrmachtsangehörige und Nazis im neuen Bundesheer