Papadopoulos legt neue Verfassung vor

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    Rechtliches

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    KI-generiertes Transkript

    Im Einzelnen gesehen sind die politischen Grundrechte der Staatsbürger ohne Revision in die neue Verfassung übernommen worden.
    Eine Ausnahme bildet Artikel 10, der das Briefgeheimnis im Gegensatz zu Artikel 20 der alten Verfassung einschränkt.
    Artikel 11 über die Pressefreiheit lautet ebenfalls gleich wie der vormalige Artikel 14, nur wird die soziale Mission der Presse gesondert betont.
    Zum Abschluss der Grundrechte ist dann der etwas bedenkliche Artikel 23 eingeschoben, der die Freiheiten der Einzelpersönlichkeit hundertprozentig den Interessen des Gemeinwohls unterordnet.
    Die Verfassungsbestimmungen über das Amt des Königs wurden in dem Sinn vermehrt, dieses verständlich zu machen und seine Existenz gegen allfällige Kritik abzusichern.
    Recht kritisch wird es aber dann bei Artikel 54, der dem Artikel 68 der alten Verfassung von 1952 über das Parlament und die Abgeordneten entspricht.
    Die Zahl der Abgeordneten wird gleich eingangs von, früher war offen die freie Zahl zwischen 150 und 300, nach den neuen Bestimmungen dürfen es nunmehr zwischen 150 und 200 Abgeordneten sein, deren genaue Zahl dann von dem noch auszuarbeitenden Wahlgesetz bestimmt werden wird.
    Der zweite Absatz dieses Artikel 54 über dessen Deutung
    bei den Beobachtern hier noch keine einhellige Meinung herrscht, spricht davon, dass nur ein Fünftel der Parlamentssitze den politischen Parteien vorbehalten sein soll, die im ganzen Land mit einer Einheitsliste aufzutreten hätten.
    Die Majorität der Parlamentssitze wird unpolitischen Abgeordneten vorbehalten, die in möglichst kleingehaltenen Wahlbezirken direkt gewählt werden.
    Ebenso fragwürdig ist dann Artikel 55, in dem es heißt, dass in Griechenland nur politische Parteien gegründet werden dürfen, die dem Volkswillen und den nationalen Interessen des Landes entsprechen.
    Und es wird da immer eine sehr schwierige Frage sein, festzustellen, welche Partei nun dem Volkswillen entspricht oder nicht und was überhaupt unter diesem Volkswillen zu verstehen ist.
    Artikel 58 legt dann genauer fest, für welche griechischen Staatsbürger weiterhin das passive Wahlrecht vorgesehen bleibt.
    Ursprünglich in der alten Verfassung war das eine allgemeine Bestimmung und jeder griechische Bürger, der das 25.
    Lebensjahr erreicht hatte, konnte auch zum Parlamentsabgeordneten gewählt werden.
    Heute wird das in mehrfacher Weise eingeschränkt.
    Es müssen Griechen sein, die die Staatsbürgerschaft durch Geburt erlangt haben.
    Sie müssen in Griechenland ihren Militärdienst abgeleistet haben.
    Und gerade diese Bestimmung schließt Andreas Papandreou, den Führer der liberalen Linken, für immer von einer Heimkehr ins Parlament aus, da er ja seinen Militärdienst in den Vereinigten Staaten absolvierte.
    Um die griechische Linke und speziell die Kommunisten für immer aus dem Parlament zu verbannen, wurde dann noch eine weitere Bestimmung hinzugefügt, die davon spricht, dass Personen
    die sich in irgendeiner Weise, sei es ideologisch oder auch mit Daten, gegen die in Griechenland herrschende Ordnung, Verfassung, Religion und soziale Gesinnung vergangen hätten, auf keinen Fall das passive Wahlrecht erlangen können.
    Als Termin für die Volksabstimmung nannte Ministerpräsident Papadopoulos dann den 1.
    September Sonntag.
    Nur, da es sich bei den ersten Sonntagen im September um den 1. und 8.
    September handelt,
    kann man noch nicht genau wissen, ob er darunter den 1.
    September meint oder als Ende der 1.
    Septemberwoche den 8.
    September und der griechische Ministerpräsident hat wohl eine Absicht, diese Frage irgendetwas offen zu lassen.
    Auf jeden Fall kann man grundsätzlich sagen, dass die griechische Militärregierung mit der Vorlage dieser im Großen und Ganzen recht anständigen, wenn auch im Hinblick auf die politischen Parteien recht autoritären und ich möchte sagen ständig staatlichen Verfassungen
    einen großen Schritt nach vorne getan hat und es dürfte ihr Weiterbestand ziemlich gesichert sein.

    Katalogzettel

    Titel Papadopoulos legt neue Verfassung vor
    Spieldauer 00:04:53
    Mitwirkende Gstrein, Heinz [Gestaltung] [GND]
    Datum 1968.03.15 [Sendedatum]
    Schlagworte Gesellschaft ; Politik ; Medien und Kommunikation ; Radiosendung-Mitschnitt
    20. Jahrhundert - 60er Jahre
    Typ audio
    Format TKA [Tonband auf Kern (AEG)]
    Sprache Deutsch
    Signatur Österreichische Mediathek, jm-680315_a_k02
    Medienart Mp3-Audiodatei
    Gesamtwerk/Reihe Mittagsjournal 1968.03.15

    Information

    Inhalt

    Nachrichten

    Verortung in der digitalen Sammlung

    Schlagworte

    Gesellschaft , Politik , Medien und Kommunikation , Radiosendung-Mitschnitt