Eröffnung des Judenmord-Prozesses in Graz - Anklage gegen den ehemaligen Gendarmeriemajor erhoben

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    Rechtliches

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    Die düsteren Schatten des Krieges haben lange Arme.
    Sie reichen bis in unsere Zeit.
    Heute zum Beispiel in den großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes für Strafsachen in Graz.
    Das nüchterne Aktenzeichen 4 VR 1707-68, es steht auf 14 Aktenbündeln, blendet zurück in das Polen der Jahre 1942 und 43.
    Fünf Angeklagte stehen vor den Geschworenen.
    Der Gendarmerie-Major Gerulf Meyer aus Leibniz in der Steiermark, der Gendarmerie-Revier-Inspektor Alfred Lusser aus Schwarzach in Vorarlberg, der Offizier-Stellvertreter Karl Popp aus Baden bei Wien, der Versicherungsangestellte Karl Macher aus Wien und der Polizeibeamte in Ruhe Georg Unterberger aus Klagenfurt.
    Es sind Männer im vorgerückten Alter mit grauen und mit weißen Haaren.
    Männer, die mit einem knappen Jawohl ihre persönlichen Daten bestätigen.
    Drei sind angeklagt, während des Zweiten Weltkrieges in Polen Blutverbrechen an Juden begangen zu haben.
    Zwei werden der Mitschuld am bestellten Mord beschuldigt.
    Das gedämpfte Licht, das sich in der Holztäfelung des Gerichtssaales spiegelt, wird hundertfach überstrahlt vom Scheinwerfer für die TV-Aufzeichnung, als das Gericht mit dem Vorsitzenden Oberlandesgerichtsrat Dr. Kofler den Saal betritt.
    Ich eröffne die Hauptverhandlung 4 VR 1707 aus 68 gegen Gerolf Mayer, Alfred Lusser, Karl Popp, Karl Macher und Georg Unterberger wegen der § 134, 135 und 5 Strafgesetz.
    Drei Stunden nimmt die Verlesung der über 100 Seiten umfassenden Anklageschrift in Anspruch.
    Die Schlagschatten des Krieges werden hörbar in einer Folge von 25 Faktengruppen.
    Aussiedelung von 10.000 Juden nach Treblinka mit der Erschießung junger, nicht mehr gehfähiger Juden.
    Auf das Straßenpflaster geworfen wurden zwei Kinder und kurz darauf erschossen.
    Erschossen wurde ein Schneider, weil er vor einem Angeklagten zufällig über die Straße ging.
    In diesem Monsterprozess wurden außer den acht Hauptgeschworenen, es sind sieben Männer und eine Frau, auch zwei Frauen und sechs Männer als Ersatzgeschworene bestellt, um den Fortgang des Prozesses bei Ausfall eines Laienrichters zu garantieren.
    Werden gegen oder in Bezug auf die Namen der Geschworenen irgendwelche Erklärungen abgegeben?
    Bitte, der Herr Verteidiger.
    Keine Erklärung.
    30 Tage lang wird jeweils an den Vormittagen verhandelt werden.
    Die Nachmittage sind der Überprüfung der Protokollführung vorbehalten.
    Etwa 50 Zeugen aus der Deutschen Bundesrepublik, aus Israel, aus Polen, aus den Vereinigten Staaten von Amerika und aus Australien werden zum Aktenzeichen 4 VR 1707-68 gehört werden, das eine Epoche der Grausamkeit heraufbeschwört.

    Katalogzettel

    Titel Eröffnung des Judenmord-Prozesses in Graz - Anklage gegen den ehemaligen Gendarmeriemajor erhoben
    Titelzusatz Einblendung: Vorsitzender Kofler
    Spieldauer 00:03:09
    Mitwirkende Rosbaud, Wilhelm [Gestaltung]
    Kofler, Karl [Interviewte/r]
    Datum 1969.01.20 [Sendedatum]
    Ort Graz [Veranstaltungsort]
    Schlagworte Politik ; Gesellschaft ; Radiosendung-Mitschnitt
    20. Jahrhundert - 60er Jahre
    Typ audio
    Format TKA [Tonband auf Kern (AEG)]
    Sprache Deutsch
    Signatur Österreichische Mediathek, jm-690120_c_k02
    Medienart Mp3-Audiodatei
    Gesamtwerk/Reihe Mittagsjournal 1969.01.20

    Information

    Inhalt

    Nachrichten

    Verortung in der digitalen Sammlung

    Schlagworte

    Politik , Gesellschaft , Radiosendung-Mitschnitt