Gnadenfrist der Regierung – Bundeskanzler Dollfuß richtet im Rundfunk einen Appell. [Ausschnitt]

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Titel Gnadenfrist der Regierung – Bundeskanzler Dollfuß richtet im Rundfunk einen Appell. [Ausschnitt]
Spieldauer 00:01:19
Mitwirkende Dollfuß, Engelbert [Redner/in] [GND]
Datum 1934.02.14 [Aufnahmedatum]
Ort Wien [Aufnahmeort]
Schlagworte Politik Österreich ; Gesellschaft ; Krieg ; Erste Republik ; Ständestaat ; Sozialismus und Sozialdemokratie ; Exekutive ; Reden und Ansprachen ; Radio ; Republikanischer Schutzbund ; Heimwehr ; Parteien - historisch / SDAP ; Parteien - historisch / CS ; Konservative ; Justizpolitik ; Diktaturen und totalitäre Regime ; Radiosendung-Mitschnitt
Örtliche Einordnung Österreich
Zeitliche Einordnung 20. Jahrhundert - 30er Jahre
Typ audio
Format TKA [Tonband auf Kern (AEG)]
Sprache Deutsch
Signatur Österreichische Mediathek, 99-34004_b02
Medienart Mp3-Audiodatei

Information

Inhalt

Ansage zur Rede nicht ganz richtig, da es sich NICHT um die Verhängung des Standrechts handelt!

Wie bedeutend die Rolle des Radios in den zehn Jahren seit seiner Einführung geworden ist, zeigt diese vermutlich privat mitgeschnittene Aufnahme vom Februar 1934. Der Kanzler appelliert an die Kämpfer der Sozialdemokraten, die Waffen zu strecken.

Der Appell von Bundeskanzler Dollfuß wurde am Mittwoch den 14. Februar 1934 um etwa 22 Uhr ausgestrahlt und erschien am nächsten Tag in einigen Tageszeitungen auch in schriftlicher Form (z.B. Wr. Zeitung und Reichspost 15.2.1934 S.1). Hier unter dem Titel: „Gnadenfrist bis Donnerstag 12 Uhr mittag“. Im abgedruckten Radioprogramm von Radio Wien vom 14. Februar war um diese Zeit (21:45 bis 22:05) der Programmpunkt: „Abendbericht, Meldungen des Bundeskommissärs für Propaganda, Wiederholung der Wetteraussichten, Verlautbarungen.“ vorgesehen (z.B. Reichspost S.12 und Vorarlberger Volksblatt S.6 vom 14.2.1934). Der entscheidende Vorteil der Regierungstruppen "aber lag in der Kommunikation und in der Propaganda. Rundfunk und Sendestationen, militärisch stark besetzt, waren in den Händen der Regierung geblieben, die Versuche des Schutzbundes, dem durch Kurzwellensender entgegenzuwirken, blieben erfolglos. So konnten seit Beginn der Kämpfe Berichte über die Niederlage des Schutzbundes in Permanenz gesendet werden, das später nicht eingehaltene Amnestieangebot von Dollfuß wurde halbstündlich wiederholt.“ (Madertaner, Wolfgang. 12. Februar 1934: Sozialdemokratie und Bürgerkrieg. In: Steininger/Gehler (Hg.) Österreich im 20. Jahrhundert. Bd.1 (Wien, Köln, Weimar 1997) S.182

Das Standrecht wurde von der Regierung schon am 12. Februar etwa um 14 Uhr im Radio verkündet. (https://www.rotbewegt.at/epoche/1933-1945/artikel/12-februar-1934-burgerkrieg-in-osterreich). Nach dem Tondokument der Österreichischen Mediathek: „Ausschnitte aus der Tonspur des von der Exekutive hergestellten Filmes über die Bürgerkriegskämpfe des Februar 1934 in Wien“ Signatur: 99-34009) wurde das Standrecht um 14:20 verhängt. Abgedruckt wurde diese Verhängung als amtliche Mitteilung am nächsten Tag (z.B. in der Reichspost vom 13.2.1934 S.2).

Sammlungsgeschichte

Sammlung Frühe historische Tonaufnahmen