Mitteleuropa, Steiermark - Austragen der Freiung am Maxlaunmarkt in Niederwölz

Rechtliches

Zitieren

Katalogzettel

Titel Mitteleuropa, Steiermark - Austragen der Freiung am Maxlaunmarkt in Niederwölz
Spieldauer 00:22:46
Mitwirkende Waltner, Lisl [Wiss. Verfasser/in]
BHWK [Produzent]
Österreichisches Bundesinstitut für den Wissenschaftlichen Film [Produzent]
Datum 1978 [Produktionsdatum]
1981 [Erscheinungsjahr]
Ort Niederwölz [Aufnahmeort]
Schlagworte Gesellschaft ; Wissenschaft und Forschung ; Ethnologie ; Festakte ; Handwerk und Gewerbe ; Wissenschaftlicher Film ; Publizierte und vervielfältigte Aufnahme
Örtliche Einordnung Bundesland / Steiermark
20. Jahrhundert - 70er Jahre
Typ video
Format VKABCsp [Videokassette, Betacam, SP]
Sprache Deutsch
Signatur Österreichische Mediathek, vx-02442_01_k02, vx-02442_01_k01 C 1683
Medienart MPG-Videodatei

Information

Inhalt

„Angeführt vom Wegauskehrer wird das geschmückte Marktfreizeichen, ein Schwertarm auf einer 4,60 m langen Stange, begleitet von den Ortshonoratioren und der Musikkapelle, durch den Ort getragen und auf der Jahrmarktwiese aufgestellt.“ (Zeitschrift Wissenschaftlicher Film Nr. 26; Jahr Mai 1981; Seite 27)
Mitte Oktober findet in Niederwölz ein Markt statt, der bereits um 1450 aufgezeichnet wurde und als "Maxlaunmarkt" bekannt ist. 1952 findet jeweils am 2. Samstag im Oktober ein weiterer Krämermarkt statt. Der Maxlaunmarkt dauert drei Tage. Samstag und Sonntag findet der Krämermarkt statt, Montags der Viehmarkt. Das Besondere an diesem Markt ist das Austragen der „Freiung“. Dabei wird am 2.und 3. Markttag im Rahmen eines feierlichen Umzugs, ein geschmückter und auf einer über 4m langen Stange montierter Schwertarm durch den Ort zur Marktwiese getragen. Hermann Baltl zufolge handelt es sich dabei um die Verbindung der Hoheitssymbole: Hand und Schwert. In der Steiermark war die Bezeichnung "Freiung" für den Schwertarm typisch. In der Bevölkerung überwiege die wirtschaftliche Bedeutung der „Freiung“, als privilegierter Jahrmarkt. So verlieh die landesfürstliche Bewilligung einem Ort nicht nur für die Dauer des Marktes, sondern auch für etliche Tage davor und danach eine Art Sondergerichtsbarkeit.“ (vgl. Zeitschrift Wissenschaftlicher Film Nr. 26; Jahr Mai 1981; Seiten 27-35)

Sammlungsgeschichte

Sammlung ÖWF

Art der Aufnahme

Wissenschaftlicher Film

Anmerkungen zur Geschichte des ethnographischen bzw. ethnologischen Films

Technische Anmerkungen

Videodigitalisierung an der Österreichischen Mediathek

Mediathek Logo