Das Verhör des Lukullus

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Katalogzettel

Titel Das Verhör des Lukullus
Spieldauer
Urheber/innen und Mitwirkende Brecht, Bertolt [Text] [GND]
Veth, Kurt [Regie] [GND]
Schall, Ekkehard [Darsteller/in] [GND]
Kahler, Ernst [Darsteller/in] [GND]
Christian, Norbert [Darsteller/in] [GND]
Weigel, Helene [Darsteller/in] [GND]
Dissel, Werner [Darsteller/in] [GND]
Richter, Renate [Darsteller/in] [GND]
Lendrich, Walter [Darsteller/in] [GND]
Links, Friedrich [Darsteller/in]
Baur, Reimar Johannes [Darsteller/in] [GND]
Kreissler, Micaela [Darsteller/in]
Schwabe, Willi [Darsteller/in] [GND]
Piontek, Klaus [Darsteller/in] [GND]
Jupè, Walter [Darsteller/in] [GND]
Pelokowsky, Erika [Darsteller/in]
Beyer, Hermann [Darsteller/in] [GND]
Brannock, Carola [Darsteller/in]
Brunecker, Wolfgang [Darsteller/in] [GND]
Rudolf, Christoph [Darsteller/in] [GND]
Conrad, Johannes [Darsteller/in] [GND]
Domröse, Angelica [Darsteller/in] [GND]
Gröllmann, Jenny [Darsteller/in] [GND]
Handel, Wolfgang [Darsteller/in]
Hempel, Ernst [Darsteller/in]
Hiesgen, Alfred [Darsteller/in]
Holtz, Jürgen [Darsteller/in] [GND]
Kommerell, Ruth [Darsteller/in] [GND]
Lennartz, Monika [Darsteller/in] [GND]
Leuschen, Alexander [Darsteller/in]
Schramm, Heinrich [Darsteller/in]
Viehamm, Franz [Darsteller/in]
Wilken, Marlies [Darsteller/in]
Rundfunk der DDR [Produzent]
Datum 1966 [Produktionsdatum]
1966.12.26 [Erst-Sendedatum]
Schlagworte Literatur ; Hörspiel ; Radiosendung-Mitschnitt
Typ audio
Format TSV18sp95 [Tonband auf Spule, Vollspur (18 cm); SP, 9,5 cm/s]
Sprache Deutsch
Signatur 10-21102

Information

Inhalt

Ein Fischweib - hier gespielt von Helene Weigel - klagt am schärfsten den römischen Feldherrn Lukullus an. Auf seinen Raubzügen kam ihr einziger Sohn ums Leben. Sie ist eine der Zeugen, die von einem Totengericht geladen werden, um nach dem Tod des Lukullus über dessen Taten auszusagen. Der erwartet, daß seine siegreichen Unternehmungen gewürdigt werden. Die Zeugen aber sprechen vor allem von seinen Verbrechen: Raub, Brandstiftung und Vergewaltigungen. "Deine Sache steht schlecht. Hast du keinen Zeugen für irgendeine Schwäche, Mensch?" Da nützt es nichts, daß er seinen Koch zu Hilfe ruft und auf seine Schwäche für gutes Essen verweist oder auf einen Kirschbaum mit köstlichen Früchten, den er von seinen Feldzügen mit nach Hause brachte. Bedeutende Tugenden kann das Gericht darin nicht erkennen.