Verfassungsgerichtshof-Beschwerde um "Vergewaltigung in der Ehe"

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Titel Verfassungsgerichtshof-Beschwerde um "Vergewaltigung in der Ehe"
Titelzusatz Mit der letzten Strafgesetznovelle wurden die Strafbestimmungen gegenüber "Vergewaltigungen in der Ehe" geändert. Der Beweis der Widerstandsunfähigkeit eines Vergewaltigungsopfers ist nicht mehr notwendig. Doch eine Vergewaltigung in der Ehe kann nur vor Gericht kommen, wenn das Opfer einen Antrag auf Strafverfolgung stellt und ihn auch bis zum Ende der Hauptverhandlung aufrecht erhält. Der Verfassungsgerichtshof prüft nun diese Bestimmung. Interview: Rechtsanwalt Gebhard Heinzle
Mitwirkende Steinhuber, Manfred [Gestaltung]
Heinzle, Gebhard [Interviewte/r]
Datum 1990.08.01 [Sendedatum]
Schlagworte Gesellschaft ; Radiosendung-Mitschnitt
20. Jahrhundert - 90er Jahre
Typ audio
Sprache Deutsch
Signatur Österreichische Mediathek,
Gesamtwerk/Reihe Mittagsjournal 1990.08.01

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Gesellschaft , Radiosendung-Mitschnitt