Unabhängigkeitserklärung von 1945: Wiedereinsetzung der Verfassung von 1920

Rechtliches

Zitieren

Katalogzettel

Titel Unabhängigkeitserklärung von 1945: Wiedereinsetzung der Verfassung von 1920
Spieldauer 00:00:56
Datum 1945.04.27 [Bezugsdatum]
Schlagworte Politik Österreich ; Zweite Republik ; Unveröffentlichte Aufnahme
Örtliche Einordnung Österreich
1945.04.27
20. Jahrhundert - 40er Jahre
Typ video
Format DFFLV [Dateiformat: FLV]
Sprache Deutsch
Signatur Österreichische Mediathek, e07-01763_k02
Medienart FLV-Videodatei

Information

Inhalt

Tondokument mit Untertitel

In der österreichischen Unabhängigkeitserklärung, die Karl Renner am 27. April 1945, also noch vor dem hiesigen Kriegsende formulierte, heißt es: „Die demokratische Republik Österreich ist wiederhergestellt und im Geiste der Verfassung von 1920 einzurichten.“ Staatsrechtlich drückt die Unabhängigkeitserklärung von 1945 also einen direkten Anschluss an die Erste Republik – als den Anfang derselben parlamentarischen Demokratie – aus. Explizit wird der „Anschluss“ von 1938, implizit wird aber auch die Verfassung des autoritären „Ständestaates“ aus dem Jahr 1934 für ungültig erklärt. Bald darauf wurde jedoch auf Drängen der ÖVP, unterstützt von Adolf Schärf (SPÖ), die Ausgestaltung der Verfassung von 1929, mithin der Letztzustand vor 1933/34 aufgegriffen. Die Verfassung von 1929 unterschied sich von der des Jahres 1920 vor allem hinsichtlich der Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Volk und seiner wesentlich umfangreicheren Rechte.

Die Aufnahme, gelesen von einem Sprecher des ORF, entstand 1965 anlässlich einer Schallplattenedition „20 Jahre wiedererstandenes Österreich – 10 Jahre nach dem Staatsvertrag“. (Ausschnitte, nachgesprochen).

Sammlungsgeschichte

Archivbestand Österreichische Mediathek ohne weitere Sammlungszuordnung

Das Medium in Onlineausstellungen

Dieses Medium wird auf diesen Seiten verwendet:

Dieses Medium wird auf dieser Seite verwendet:
1918: Perspektiven aus den Jahren 1939-1960